Zwei Übernachtungen mit Frühstück und Mittag- oder Abendessen für zwei Personen im Paradores
Eingefügt
- Zwei Übernachtungen in einem Standard-Doppelzimmer für zwei Personen zur Auswahl aus mehr als 95 Paradores
- Zwei Frühstücksbuffets für zwei Personen
- Zwei Mittag- oder Abendessen für zwei Personen: Vorspeise, Hauptgericht (einige Hauptgerichte können aufpreispflichtig sein), Dessert, Brot, Mineralwasser, ein Glas Wein aus der "Paradores Selection"-Sektion der Speisekarte oder Bier oder Softdrink, Kaffee oder Tee.
Würden Sie gerne in einem Palast schlafen? Vielleicht in einem Schloss? Bei diesem Erlebnis können Sie aus mehr als 95 Paradiesen wählen, in denen Sie zwei unvergessliche aufeinanderfolgende Nächte mit Frühstück und Mittag- oder Abendessen verbringen können. Ein perfekter Ausflug zum Verschenken oder für ein romantisches Erlebnis, das Sie nie vergessen werden.
* Die gezeigten Fotos entsprechen einigen der Paradores, in denen Sie dieses Erlebnis genießen können.
Gültig für
Geschäftsbedingungen
🎁 Je nach Verfügbarkeit. Es ist erforderlich, mindestens 72 Stunden vor dem gewünschten Termin zu reservieren.
Dieses Erlebnis kann in jedem Parador eingelöst werden, außer in Granada, Casa da Ínsua und Hondarribia. Beide Nächte müssen aufeinander folgen.
Nach dem Kauf dieses Gutscheins erhalten Sie weitere Anweisungen, wie Sie ihn einlösen können. Der Gutschein wird Ihnen sofort per E-Mail zugestellt, wir bieten keine physische Zustellung an.
Zimmer-/Nachtzuschläge zahlbar am Zielort und Ausschlüsse:
Ganzjährig:
- Alarcón, Hondarribia, Cuenca, Cáceres, Málaga Gibralfaro: 80€.
- Cádiz: 65€.
- León: 100€.
Vom 1. April bis 31. Oktober:
- Aiguablava, Baiona, Carmona, Chinchón, Costa da Morte, El Saler, Jávea, Nerja, Olite, Ronda, Santillana Gil Blas, Toledo: 65€.
- Santiago: 100€.
Ausgenommen Juli und August:
- Aiguablava, Baiona, Cádiz, Cangas de Onís, Costa da Morte, El Saler, Hondarribia, Jávea, Málaga Gibralfaro, Málaga Golf, Mazagón, Mojácar, Nerja, Ribadeo, Santo Estevo.
Das vorliegende Dokument gilt als „Mehrzweckgutschein“ gemäß Beschluss 18094 vom 28. Dezember 2018 der Generaldirektion Steuern bezüglich der Behandlung von Gutscheinen in der Mehrwertsteuer. (BOE) Nr. 315, Abschnitt I, Seite 130959-130964. Es kann für das in diesem Gutschein angegebene Erlebnis oder für jedes andere Erlebnis mit demselben Wert verwendet werden.
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