Unterkunftspaket "Lass uns feiern" im Le Meridien Ra
Eingefügt
- Begrüßung mit einem Glas Cava
- Aufenthalt in einem Doppelzimmer mit Terrasse und Meerblick für zwei Personen
- Eine Flasche Cava auf dem Zimmer
- Kontinentales Frühstück für zwei Personen
- Zugang zum Thalasso-Pool im Explore Spa für zwei Personen
- AZugang zum Fitness-Center im Explore Spa für zwei Personen
- Abendessen in Buffetform für zwei Personen im Restaurant "la Terrassa del Mar".
- Je nach Gutschein sind eine oder beide der folgenden Massagen enthalten:
- 60' Relax-Massage für zwei Personen
- 60' Fußreflexzonenmassage für zwei Personen
Es gibt immer einen besonderen Moment zu feiern. Genießen Sie einen unvergesslichen Aufenthalt an einem außergewöhnlichen Ort. Eine oder zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer mit privater Terrasse und einem kompletten kontinentalen Frühstück mit Blick auf das Mittelmeer
Genießen Sie eine 60'-Relax-Massage oder eine 60'-Fußreflexzonenmassage in unserem Explore Spa mit Zugang zu unserem Thalasso-Pool und beenden Sie den Tag mit einem Buffet-Dinner, bei dem Sie eine große Auswahl an lokalen und traditionellen Produkten probieren können.
Schließungszeiten der Hotels
*Dieses Hotel wird vom 3. Mai 2024 bis zum 3. November 2024 geöffnet sein.
Bedarf
Der Zugang zum Explore Spa ist nur für Gäste über 16 Jahre gestattet.
Haustiere sind im Le Méridien Ra nicht erlaubt.
Gültig für
Geschäftsbedingungen
Wenn es die Möglichkeit gibt, dieses Erlebnis für ein bestimmtes Datum zu buchen (Auswahl auf einem Kalender), wird Ihre Reservierung für das ausgewählte Datum am Ende des Kaufs bestätigt. Sie brauchen das Hotel nicht zu kontaktieren, um es zu bestätigen.
🎁 Wenn die Kalenderoption nicht erscheint oder Sie einen Gutschein mit offenem Datum als Geschenk oder für den persönlichen Gebrauch kaufen möchten, unterliegt dieses Erlebnis der Verfügbarkeit und Sie müssen das Hotel kontaktieren, um die Reservierung vorzunehmen. Die Kontaktdaten des Hotels werden Ihnen nach Abschluss des Kaufs mitgeteilt.
Das vorliegende Dokument gilt als „Mehrzweckgutschein“ gemäß Beschluss 18094 vom 28. Dezember 2018 der Generaldirektion Steuern bezüglich der Behandlung von Gutscheinen in der Mehrwertsteuer. (BOE) Nr. 315, Abschnitt I, Seite 130959-130964. Es kann für das in diesem Gutschein angegebene Erlebnis oder für jedes andere Erlebnis mit demselben Wert verwendet werden.
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