Entspannender Kurzurlaub mit unbegrenztem Spa für zwei Personen
Eingefügt
- 1 Übernachtung im Doppelzimmer für zwei Personen im Hotel Blancafort
- Frühstücksbuffet für zwei Personen
- Unbegrenzter Zugang zum Spa Blancafort für zwei Personen: Thermalkreislauf, Natatorium und Templarium
- VIP-Rabattkarte zur Nutzung im Einkaufszentrum La Roca Village
Ein perfekter Kurzurlaub in der Nähe von Barcelona. Genießen Sie eine Übernachtung im Hotel Blancafort mit Frühstück und unbegrenztem Zugang zum Spa.
Natatorium Circuit: Thermalwasserbecken mit Whirlpools, Schwanenhälsen und Wasserfällen, die helfen, einen Zustand des Gleichgewichts und der totalen Entspannung zu erreichen. Außerdem gibt es einen Ruhebereich, in dem Sie ein entschlackendes Getränk genießen können, und einen Bereich mit Wasserbetten mit Mikroblasen, die ein entspannendes Bad ermöglichen.
Templarium Circuit: Inspiriert von den antiken römischen Thermen, spielen die Becken Frigidarium bei 17ºC, Tepidarium bei 36ºC und Caldarium bei 40ºC mit Kontrasten bei unterschiedlichen Temperaturen, die den Blutkreislauf anregen, ein Ruhebereich mit Steinbänken und die vielfältigen therapeutischen Effekte der Trockensauna, die in Kombination mit dem Eisbrunnen, der Eimerdusche und der Erlebnisdusche ein einzigartiges Erlebnis in diesem Thermalkreislauf hervorrufen werden.
Ausgeschlossen
Parken
Zeitplan
Einchecken: 15:00
Auschecken: 12:00
Rezeption 24 Stunden geöffnet
Gültig für
Geschäftsbedingungen
Wenn Sie bei diesem Erlebnis ein Datum im Kalender auswählen können, wird Ihre Buchung für das ausgewählte Datum beim Check-out bestätigt. Sie müssen das Hotel nicht kontaktieren, um es zu bestätigen.
Wenn die Kalenderoption nicht erscheint oder Sie einen Gutschein mit einem offenen Datum als Geschenk oder zur persönlichen Verwendung kaufen möchten, unterliegt dieses Erlebnis der Verfügbarkeit und Sie müssen das Hotel kontaktieren, um den gewünschten Termin zu buchen. Die Kontaktdaten des Hotels erhalten Sie, sobald der Kauf abgeschlossen ist.
Das vorliegende Dokument gilt als „Mehrzweckgutschein“ gemäß Beschluss 18094 vom 28. Dezember 2018 der Generaldirektion Steuern bezüglich der Behandlung von Gutscheinen in der Mehrwertsteuer. (BOE) Nr. 315, Abschnitt I, Seite 130959-130964. Es kann für das in diesem Gutschein angegebene Erlebnis oder für jedes andere Erlebnis mit demselben Wert verwendet werden.
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