Eine Übernachtung mit Frühstück und Mittagessen oder Abendessen für zwei Personen in Paradors
Eingefügt
- Eine Übernachtung in einem Standard-Doppelzimmer für zwei Personen zur Auswahl aus über 95 Paradors
- Frühstücksbuffet für zwei Personen
- Mittag- oder Abendessen für zwei Personen: Vorspeise, Hauptgericht (einige Hauptgerichte können aufpreispflichtig sein), Dessert, Brot, Mineralwasser, ein Glas Wein aus der Rubrik "Parador Selection" der Speisekarte oder Bier oder Softdrink, Kaffee oder Tee.
Möchten Sie in einem Palast oder einem Schloss schlafen? Bei diesem Erlebnis können Sie aus über 95 Paradiesen wählen, in denen Sie eine unvergessliche Nacht mit Frühstück und Mittag- oder Abendessen verbringen können. Ein perfekter Ausflug zum Verschenken oder für ein romantisches Erlebnis, das Sie nie vergessen werden.
Die gezeigten Fotos entsprechen einigen der Paradors, in denen Sie dieses Erlebnis genießen können ** **.
Gültig für
Geschäftsbedingungen
Je nach Verfügbarkeit im Parador. Die Reservierung muss mindestens 72 Stunden vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Der Gutschein für eine Übernachtung mit Frühstück und Mittag- oder Abendessen kann in jedem Parador eingelöst werden, außer in den Paradoren Casa da Ínsua und Hondarribia.
Nach dem Kauf erhalten Sie einen digitalen Geschenkgutschein mit Anweisungen zur Einlösung. Es erfolgt keine physische Auslieferung.
Sie können ihn vom 1. Oktober bis zum 31. Mai in jedem Parador einlösen, außer in Alarcón, Granada und Málaga Gibralfaro: Er ist das ganze Jahr über als Teilzahlung für eine Übernachtung gültig, wobei die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Gutscheins und dem aktuellen Parador-Halbpensionstarif zu zahlen ist.
Vom 1. Juni bis zum 30. September wird sie in allen Paradors als Teilzahlung für eine Übernachtung akzeptiert, wobei gegebenenfalls die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Box und dem geltenden Parador-Halbpensionstarif zu zahlen ist.
Diese Geschenkbox kann weder im Parador Hondarribia (der kein Restaurant hat) noch in der Casa da Ínsua umgetauscht werden.
Das vorliegende Dokument gilt als „Mehrzweckgutschein“ gemäß Beschluss 18094 vom 28. Dezember 2018 der Generaldirektion Steuern bezüglich der Behandlung von Gutscheinen in der Mehrwertsteuer. (BOE) Nr. 315, Abschnitt I, Seite 130959-130964. Es kann für das in diesem Gutschein angegebene Erlebnis oder für jedes andere Erlebnis mit demselben Wert verwendet werden.
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