1 Übernachtung mit Frühstück und Abendessen für zwei Personen
Eingefügt
- Eine Übernachtung in der angegebenen Kategorie im Castell Son Claret für zwei Personen
- 3-Gänge-Abendessen für zwei Personen im Restaurant Olivera
- Frühstück im Restaurant Olivera für zwei Personen
- Nutzung der Einrichtungen im Spa "Bellesa de Claret" für zwei Personen
- Willkommens-Castell-Limonade
- Willkommensgruß auf dem Zimmer bei der Ankunft
* Dieses Erlebnis kann von Mai bis Oktober eingelöst werden.
Castell Son Claret ist eines der führenden Luxusanwesen Mallorcas, das Natur pur, entspannenden Luxus und kulinarische Köstlichkeiten miteinander verbindet. Nur 30 Minuten vom Zentrum Palmas entfernt, liegt das Hotel inmitten üppiger Gärten und unberührter Natur am Fuße des von der UNESCO geschützten Gebirgszugs "La Tramuntana", eingebettet zwischen Galatzó und dem Dorf Es Capdellà in der Gemeinde Calvià.
Zu den Ausflügen gehören ein Mittagessen auf der herrlichen Terrasse des Restaurants Olivera oder ein Abendessen im neuen Gourmetrestaurant Sa Clastra.
Diese Erlebnisse sind für zwei Personen gedacht.
Ausgeschlossen
Die Ökotaxe beträgt 2,20 € pro Person und Tag und wird bei der Abreise erhoben.
Schließungszeiten der Hotels
*Bitte beachten Sie, dass das Hotel vom 29. Oktober bis 1. März geschlossen ist.
Bedarf
Geeignet für Personen ab 14 Jahren.
Gültig für
Geschäftsbedingungen
Wenn es die Möglichkeit gibt, dieses Erlebnis für ein bestimmtes Datum zu buchen (Auswahl auf einem Kalender), wird Ihre Reservierung für das ausgewählte Datum am Ende des Kaufs bestätigt. Sie brauchen das Hotel nicht zu kontaktieren, um es zu bestätigen.
🎁 Wenn die Kalenderoption nicht erscheint oder Sie einen Gutschein mit offenem Datum als Geschenk oder für den persönlichen Gebrauch kaufen möchten, unterliegt dieses Erlebnis der Verfügbarkeit und Sie müssen das Hotel kontaktieren, um die Reservierung vorzunehmen. Die Kontaktdaten des Hotels werden Ihnen mitgeteilt, sobald der Kauf abgeschlossen ist.
Das vorliegende Dokument gilt als „Mehrzweckgutschein“ gemäß Beschluss 18094 vom 28. Dezember 2018 der Generaldirektion Steuern bezüglich der Behandlung von Gutscheinen in der Mehrwertsteuer. (BOE) Nr. 315, Abschnitt I, Seite 130959-130964. Es kann für das in diesem Gutschein angegebene Erlebnis oder für jedes andere Erlebnis mit demselben Wert verwendet werden.
Was sagen andere Kunden?